Deine Ansprüche/Rechte laut §249 BGB:
-Mietwagen und Nutzungsaufallentschädigung
-Erstattung der Anwalts- und Sachverständigerkosten bei unverschuldetem Unfall der gegnerischen Versicherung
-Reparaturkostenerstattung oder fiktive Abrechnung (falls Dein Auto nicht repariert wird)
-Freie Wahl des Gutachters
Bei einem selbstverschuldeten Unfall deckt Deine eigene Versicherung meist nur die Reparaturkosten oder den aktuellen Zeitwert des Fahrzeugs ab.